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Thema: Borax Abgabe an Tierarzt

  1. #1
    Premium-User
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    Borax Abgabe an Tierarzt

    Ein Tierarzt möchte von uns zur Anwendung von Umschlägen beim Pferd Boraxpulver. Ist er ein nicht privater Anwender? das schon,
    er will auch die Anwendung selber vornehmen und meint, dass er keine Alternative dazu hat.
    Kann ich ihn damit beliefern?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja, da die beabsichtigte Verwendung als "Arzneimittel" anzusehen ist. Der Verwendungszweck ist a priori auch glaubhaft (handelt es sich um etwas in Richtung Arthrose o.ä.?).

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo,

    meines Erachtens ist Borax aber ein bedenklicher Rezepturstoff, sodass das AMG die Abgabe verbietet.
    Ausgenommen Mineralwässer und Puffer in Augentropfen und Homöopathika ab D4.
    Oder gibts da wieder Ausnahmen von der Regel?

    Viele Grüße

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja, ich stimme dem aus pharmakologischer Sicht zu. Die Angaben im AMG dazu sind aber etwas diffus. Letztendlich bleibt es (sowohl aus gefahrstoffrechlicher und arzneimittelrechtlicher Sicht) jeder Apotheke überlassen, dies abzugeben. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Besonderheiten im Bereich Veterinärmedizin und -medikamente.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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