Ein Tierarzt möchte von uns zur Anwendung von Umschlägen beim Pferd Boraxpulver. Ist er ein nicht privater Anwender? das schon,
er will auch die Anwendung selber vornehmen und meint, dass er keine Alternative dazu hat.
Kann ich ihn damit beliefern?
Ein Tierarzt möchte von uns zur Anwendung von Umschlägen beim Pferd Boraxpulver. Ist er ein nicht privater Anwender? das schon,
er will auch die Anwendung selber vornehmen und meint, dass er keine Alternative dazu hat.
Kann ich ihn damit beliefern?
Ja, da die beabsichtigte Verwendung als "Arzneimittel" anzusehen ist. Der Verwendungszweck ist a priori auch glaubhaft (handelt es sich um etwas in Richtung Arthrose o.ä.?).
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Hallo,
meines Erachtens ist Borax aber ein bedenklicher Rezepturstoff, sodass das AMG die Abgabe verbietet.
Ausgenommen Mineralwässer und Puffer in Augentropfen und Homöopathika ab D4.
Oder gibts da wieder Ausnahmen von der Regel?
Viele Grüße
Ja, ich stimme dem aus pharmakologischer Sicht zu. Die Angaben im AMG dazu sind aber etwas diffus. Letztendlich bleibt es (sowohl aus gefahrstoffrechlicher und arzneimittelrechtlicher Sicht) jeder Apotheke überlassen, dies abzugeben. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Besonderheiten im Bereich Veterinärmedizin und -medikamente.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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