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Thema: BtM-Doku: Methadon Lieferung in Teilmengen

  1. #1
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    BtM-Doku: Methadon Lieferung in Teilmengen

    Guten Tag Herr Thielmann,
    eine Frage zur Btm Dokumentation.
    Dies sollte unverzüglich d.h. ohne eigenes Verschulden erfolgen. Ich habe nachgelesen dass diese Formulierung im juristischen Bereich kein festes Datum
    beinhaltet sondern es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
    Was ist zu tun wenn für die Belieferung einer Substitutionspraxis einige hundert Rp. einzutragen sind und die Belieferung der Rp. (Methadonflaschen) aus Platzgründen als Teilmengen erfolgen muss, natürlich im Gültigkeitsbereich des Rp. von 7 Tagen. Welche Karenzzeit ist Ihrer Meinung nach angemessen?
    Vielen Dank und beste Grüße
    Kupfer

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo kupfer,
    Zitat Zitat von kupfer Beitrag anzeigen
    Guten Tag Herr Thielmann,
    eine Frage zur Btm Dokumentation.
    Dies sollte unverzüglich d.h. ohne eigenes Verschulden erfolgen. Ich habe nachgelesen dass diese Formulierung im juristischen Bereich kein festes Datum
    beinhaltet sondern es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
    Was ist zu tun wenn für die Belieferung einer Substitutionspraxis einige hundert Rp. einzutragen sind und die Belieferung der Rp. (Methadonflaschen) aus Platzgründen als Teilmengen erfolgen muss, natürlich im Gültigkeitsbereich des Rp. von 7 Tagen. Welche Karenzzeit ist Ihrer Meinung nach angemessen?
    Vielen Dank und beste Grüße
    Kupfer
    Ihre Frage ging wohl unter, weil Sie sie im QMS Bereich unter dem Stichwort "Hygienemanagement" gestellt haben. Ich verschiebe Ihre Frage in den Bereich "Recht".
    Bitte beim Fragestellen darauf achten, die Frage in das passende Forum zu posten.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    bis Herr Thielmann antwortet, kann ich sagen, dass der Begriff "Unverzüglich" den Verantwortlichen immer etwas Spielraum läßt.
    Unabhängig von der noch ausstehenden Meinung der "Exekutive" (Ü-Behörden), kann ich Ihnen im Hinblick auf Rechtssprechung (Judikative) zu diesem Thema sagen, dass man oft auf das schaut, was im jeweilgen Umfeld (an Zeitverzug) üblich ist.
    Fragen Sie doch mal ihre Kollegen..
    Nach meinem Dafürhalten (meine praktischen Erfahrung) sollten Sie nicht seltener als 1 x / Woche die Eintragungen vornehmen. ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
    Hallo liebe Diskutanten,

    war im Urlaub und kann daher erst jetzt antworten.
    Unverzüglich wird ja im Allgemeinen auch mit "ohne schuldhaftes Verzögern" übersetzt.
    Eine Zeitvorgabe gibt es nicht; diese wäre auch nicht sinnvoll. Wie oft allerdings die Bestände jeweils auf den neuesten Stand zu bringen sind, muss jeder Apothekenleiter zunächst selbst entscheiden.
    Wenn ich einige Btm-Rezepte pro Wo. beliefere, reicht sicherlich die wöchentliche Bestandskorrektur. Habe ich aber mehrere zig Verordnungen pro Tag, wird es bei einer Korrektur der Bestände im Wochenrhythmus eher schwierig, da unübersichtlich.
    Wenn ich mir in einer Apotheke die BtM-Bestände (i.d.R. Stichproben) ansehe und ich werde darauf hingewiesen, dass einige Rezepte noch nicht eingetragen wurden, kann ich das durchaus nachvollziehen. Zeigt mir aber jemand 50 Rp. oder mehr und sagt mir, dass er die Eintragung vergessen habe, könnte dies bei mir auf Unverständnis stoßen.
    Aber man muss ja immer die Gegenseite anhören und den Einzelfall berücksichtigen.
    Im Übrigen: Platzgründe werden vom Gesetzgeber und den Ü-Behörden wohl kaum als Grund akzeptiert werden.

    Im vorliegenden Fall rege ich an, zuerst mal die Ü-Behörde vor Ort zu kontaktieren, das Problem darzulegen und auf diese Weise für die Apotheke vor Ort Klarheit zu schaffen und einen Aktenvermerk zu fertigen oder Schreiben zu dokumentieren.

    Ich wundere mich allerdings oft über die Aussage von Apothekenleitern und -innen, dass sie die Eintragungen selbst vornehmen (müssen). Dies ist natürlich nicht vorgeschrieben. Man kann diese Aufgabe ja durchaus delegieren. Eine gute PKA kann das womöglich auch.

    Viele Grüße aus dem Rheinland

    H.-U. Thielmann

  5. #5
    Premium-User
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    Hallo allerseits,

    ich schließe mich hier mal an mit meiner Frage, es geht allerdings weniger um die Doku als tatsächlich um die Abgabe der Teilmengen. Ich habe gerade im DAP-Dialog-Heftchen zum Thema Änderung der BTMVV folgendes gelesen:

    " BtM-Rezeptgültigkeit: Die Rezeptgültigkeit wird in § 12 BtMVV geregelt. Bisher durften Betäubungsmittel nicht abgegeben werden, wenn die Verschreibung vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde. Dies wurde nun geändert durch die Formulierung „die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde“.
    Für die Apothekenpraxis bedeutet dies, dass im Falle einer Bestellung das Betäubungsmittel auch nach der Sieben-Tage-Frist abgegeben werden darf, sofern das BtM-Rezept innerhalb der Frist in der Apotheke vorgelegt wurde "
    (https://www.deutschesapothekenportal..._dialog_40.pdf, Seite 19)

    Wir bekommen bei den stabilen Patienten meistens Rezepte über einen ganzen Monat Sichtbezug, in erster Linie um die Kosten für Krankenkasse und Patient niedriger zu halten. Heißt das, wir dürfen dann bei so einem Rezept - die rechtzeitige Vorlage des Rezepts vorausgesetzt - auch außerhalb des 7-Tage-Zeitraums beliefern?
    Also, ich mein, ja, ich kann auch lesen - das steht ja genau so da... ;-) Aber stimmt das auch? Und wenn ja, wie lange ist der ominöse Zeitraum nach der Vorlage? Dürften wir theoretisch die letzte Dosis nach 30 Tagen abgeben, weil sie ja dann erst gebraucht wird? Und wir taxiere ich so ein Rezept? Interessiert das dann irgendjemanden (außerhalb der Doku), wann ich welche Dosis tatsächlich geliefert habe?

    Sehr geehrter Herr Thielmann, ich hoffe Sie können mir da einen kleinen Einblick geben, wie das von der "anderen Seite" gesehen wird.

    Danke im Voraus!
    Isoprop

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo. Ein kurzer Hinweis von mir, da ich das DAP Magazin auch durch schaue: Seien Sie bitte äußerst vorsichtig mit den dort enthaltenden Informationen! Dort wird leider nicht immer alles richtig dargestellt, um es mal vorsichtig auszudrücken!
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  7. #7
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    Hallo Herr Frohn,

    danke für Ihren Hinweis. Mir ist auch aufgefallen, dass da teilweise merkwürdige Dinge stehen (genauso vorsichtig ausgedrückt ;-) ), und deshalb ja hier auch die Nachfrage.
    Falls es diese Möglichkeit bald tatsächlich geben sollte, wäre es einfach zu schade, sie ungenutzt verstreichen zu lassen!

    Viele Grüße
    Isoprop

  8. #8
    Hallo,

    ich gestatte mir den Hinweis, dass die BtMVV in der geänderten Fassung noch nicht in Kraft ist (siehe § 18 Übergangsvorschrift ).
    Das Üble an der Geschichte ist das Problem, dass auf der Juris-Datenbank nur die geänderte Fassung steht.
    Auf buzer.de finden Sie die aktuelle und bei richtiger Suche auch die bisherige neben der aktuellen Fassung.

    Da die Änderung noch nicht in Kraft ist, habe ich mich mit den Änderungen bisher kaum auseinander gesetzt bzw. auseinandersetzen müssen.
    Aber, es ist klar: wenn die zeitliche Beschränkung entfällt, kann man auch nach sieben Tagen noch BtM-Teilmengen abgeben.

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

  9. #9
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    Hallo Herr Thielmann,

    danke für die erste Einschätzung. Die Detailfragen heb ich mir dann für später auf :-)

    Wünsche schnell vergehende Zeit bis zum Wochenende
    Isoprop

  10. #10
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    Zitat Zitat von Lars Frohn Beitrag anzeigen
    Hallo. Ein kurzer Hinweis von mir, da ich das DAP Magazin auch durch schaue: Seien Sie bitte äußerst vorsichtig mit den dort enthaltenden Informationen! Dort wird leider nicht immer alles richtig dargestellt, um es mal vorsichtig auszudrücken!
    Kann ich leider nur Bestätigen. Beim PZN Check, ob mehrer Packungen abgegeben werden dürfen oder nicht, gibt es leider auch einige Fehler.
    Daher auch das bitte mit vorsicht genießen

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