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Thema: Methadon und Krebstherapie

  1. #11
    Premium-User
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    59
    Hallo liebe Kollegen,

    jetzt haben wir ein BtM-Rezept mit dem FAM Methaliq 100ml. Es steht kein "S" auf dem Rezept, da es sich um einen Krebspatienten handelt (als Adjuvanz im Rahmen seiner Krebstherapie).

    Methaliq ist allerdings nur für Substitutionspatienten zugelassen! Können wir das Rezept jetzt abrechnen ähnlich wie bei Methadon-Rezepturen?

    MfG.

    Sebastian Langenhagen

  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Herr Langenhagen,

    Wenn der Arzt das Medikament off-label verordnen möchte, liegt das in seiner Verantwortung. Nach §17 ApBetrO gilt jedoch:
    Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
    Daher sollte eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erfolgen.

    Sind alle Zweifel beseitigt, ist kein "S" auf dem Rezept aufzutragen und die die Abrechnung in Einzelportionen erfolgt nach Hilfstaxen-Tableau, unabhängig davon, ob Sie die Methadonlösung als Rezeptur selbst hergestellt oder fertig bezogen haben.

    Beste Grüße
    Maike Noah

    P.S. Bitte nächstes Mal Fragen zu diesem Thema bitte in das Forum "richtig taxieren" einstellen.
    Maike Noah, Apothekerin

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