Liebe Community,
ich habe hier eine Privatperson, die H2SO4 96% für die Metallverarbeitung benötigt.
Darf ich das so abgeben?
Danke und Gruß,
C. Stackmann
Liebe Community,
ich habe hier eine Privatperson, die H2SO4 96% für die Metallverarbeitung benötigt.
Darf ich das so abgeben?
Danke und Gruß,
C. Stackmann
Ja. Der Verwendungszweck ist plausibel und ein "Verdachtsgrund" (ist aber mengenabhängig) nach GÜG sehe ich erstmal nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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