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Thema: Einwagekorrekturfaktor in der Rezeptur

  1. #1
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    Einwagekorrekturfaktor in der Rezeptur

    Hallo! Ich bereite mich gerade auf das Staatsexamen vor und komme mit folgender Frage nicht zurecht.

    Sie sollen eine 2%ige Erythromycincreme (75 g) herstellen.
    Sie entnehmen dem Etikett: Gehalt: 0.961 (getrocknet); Wassergehalt: 3,5 %.
    Wie viel Erythromycin muss eingewogen werden?
    Die Antwort sollte 1.62 Gramm lauten, leider ist aber der Rechenweg nicht aufgezeigt.
    Ich dachte an (0,02x75g)/0,961 aber das ergibt nur 1,56 g!

  2. #2
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    Berücksichtigt denn der Einwaagekorrekturfaktor den Wassergehalt nicht mit? Mag mir einer bitte nochmal denn Sinn und zweck des Einwagekorrekturfaktors erklären?

  3. #3
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    Ok... mir ist jetzt noch aufgefallen das 1,56 x 1,035 = 1,6146 ergeben. also berücksichtigt der Einwagekorrekturfaktor nicht den wassergehalt mit, sondern nur den Umstand das ich das Erythromycin nicht zu 100% rein synthetisiert kriege ??? Bitte um Bestätigung/Widerlegung meiner Thesen und weiterer Erklärung

  4. #4
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    doch der Wassergehalt wird mit Berücksichtigt
    der ist in deinen 1,035 enthalten

    Du hast ein Gehalt von 96,1%, davon ziehst du die 3,5% wassergehalt noch ab und kommst dann auf 92,6%
    und dein Korrekturfaktor (f) ist dann 100/92,6 = 1,079
    2% von 75g = 1,5g und die werden noch mit deinem Korrekturfaktor multipliziert
    dann komm ich auch auf die 1,62g Einwaage

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