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Thema: Urlaubsanspruch PhiP Industrie

  1. #1
    Premium-User
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    Urlaubsanspruch PhiP Industrie

    Hallo!

    Ich habe eine Frage: in einem Arbeitsvertrag eines pharmazeutischen Unternehmers steht, dass man im Rahmen des Pflichtpraktikums keinen Urlaubsanspruch hat, es sei denn, dass sich etwas anderes aus der Studienordnung ergeben würde.

    Darüber bin ich etwas erstaunt. Oder ist das üblich in der pharmazeutischen Industrie?

    Danke für Eure Hilfe!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo radix,

    das finde ich auch ungewöhnlich. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ergibt sich in aller Regel aus dem Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (§11), wenn der Tarifvertrag als anwendbar vereinbart wurde (steht in den fast allen Praktikumsverträgen). Lediglich ein Bezug auf die Approbationsordnung ist m.E. nicht ausreichend, weil sich hier der Urlaubsanspruch nur über Umwege ergibt, diese jedoch keine gesetzliche Grundlage normiert.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Beate Prüfert
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    Bei mir galt im PJ in einem Pharma-Unternehmen: 2 Tage Urlaub pro Monat, also in den 6 Monaten insgesamt 12 Tage.

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Das scheint mir der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen zu sein, ergibt 2 pro Monat.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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