Hallo!
Ich habe eine Frage: in einem Arbeitsvertrag eines pharmazeutischen Unternehmers steht, dass man im Rahmen des Pflichtpraktikums keinen Urlaubsanspruch hat, es sei denn, dass sich etwas anderes aus der Studienordnung ergeben würde.
Darüber bin ich etwas erstaunt. Oder ist das üblich in der pharmazeutischen Industrie?
Danke für Eure Hilfe!
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