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Thema: 90 Stück Voltaren dispers a.V. 2x 45 Stück nur mit Ausrufezeichen?

  1. #1
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    90 Stück Voltaren dispers a.V. 2x 45 Stück nur mit Ausrufezeichen?

    Hallo,
    eigentlich kann ich Rezepte taxieren. Seit AMNOG gerade ich öfter ins Schleudern und bin unsicher.
    Wenn auf dem Rezept Voltaren disper 90 Stück N3 (aut idem gestrichen) steht, darf ich dann 2x 45 Stück abgeben (der Kunde zahlt dann zweimal 5 Euro, ist klar) ohne Ausrufezeichen oder muss der Arzt das noch mal auf dem Rezept mit Unterschrift vermerken? Meine Kollegen sind da geteilter Meinung.

    Martina Rude
    PTA

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Rude,
    Zitat Zitat von Martina Rude Beitrag anzeigen
    Wenn auf dem Rezept Voltaren disper 90 Stück N3 (aut idem gestrichen) steht, darf ich dann 2x 45 Stück abgeben (der Kunde zahlt dann zweimal 5 Euro, ist klar) ohne Ausrufezeichen oder muss der Arzt das noch mal auf dem Rezept mit Unterschrift vermerken?
    Da Sie sich hierbei unterhalb der größten Messzahl bewegen, dürfen Sie, soweit die verordnete Packungsgröße nicht existiert, bis zur verordneten Menge wirtschaftlich stückeln -> also 2x 45 Stück beliefern.

    Das Ausrufezeichen ist hier nicht nötig, weil Sie sich unterhalb der größten Messzahl bewegen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Sebastian Lugmair
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    Wobei inzwischen PZN 7235060 VOLTAREN Dispers Tabl. 45 Tbl. auch außer Vertreibe (AV) sind!

    Grüße, S. Lugmair

  4. #4
    Premium-User Avatar von Andre Kaeßler
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    Hallo zusammen,
    aus aktuellem Anlass muss ich diesen alten Thread nochmal raussuchen!
    Das Rezept wäre jetzt also mit 4 x 20 Stk. Voltaren dispers zu beliefern (wenn aut-idem angekreuzt ist)? Wobei der Kunde 20 Euro Zuzahlung leisten müsste?
    Oder mit 1 x 50 Stk. eines Generikums plus 2 x 20 Stk. Voltaren dispers, dann wären es 15 Euro Zuzahlung?
    Wobei man den Arzt natürlich informieren sollte.
    Oder liege ich da falsch?

    Viele Grüße,
    Andre Kaeßler

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Herr Käßler,
    Zitat Zitat von Andre Kaeßler Beitrag anzeigen
    Das Rezept wäre jetzt also mit 4 x 20 Stk. Voltaren dispers zu beliefern (wenn aut-idem angekreuzt ist)? Wobei der Kunde 20 Euro Zuzahlung leisten müsste?
    Sie meinen sicher, dass die 90er verordnet ist oder?

    Die Auskunft, die ich im Juli 2011 vom LAV RLP bekommen habe, war folgende:
    Wenn die 90 er Voltaren dispers mit Kreuz (also aut idem Ausschluss) verordnet ist, darf man 2x45er abgeben, da man sich unterhalb der größten Messzahl (100) befindet und bis zu dieser (wirtschaftlich) stückeln darf. Ich weiß aber mittlerweile auch von einem anderen LAV, der das ganze kritischer sieht und seinen Mitgliedern nicht so ohne weiteres dazu rät.

    Nun sollte man vermuten, dass es auch mit 4x20 geht, allerdings wäre ich hier vorsichtig, da es gegenüber der früheren 100er nicht mehr gerade wirtschaftlich ist.
    Das mindeste, um sich vor einer Retaxation zu schützen ist, eine ärztliche Rücksprache zu halten und zu dokumentieren. Vielleicht soll unter diesem Aspekt das Kreuz gestrichen werden?

    Beste Grüße
    Maike Noah

    [Edit: Schreibfehler, daher Artikel korrigiert]
    Geändert von Maike Noah (31.10.2011 um 08:09 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ich gebe Frau Noah Recht. Nachdem mittlerweile sowohl die 90 Stück als auch sie 45 Stück außer Handel sind, ist es nicht mehr wirtschaftlich mit 4 x 20 Stück eine aut- idem Verordnung von 90 Stück zu beliefern. Ich denke, hier wird auch die Kasse nicht mitspielen. Ein klärendens Gespräch mit dem Arzt wäre sicher das Beste.

    MfG
    Elke Schröder
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  7. #7
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo,
    ich hätte noch eine Frage zu dem Thema.
    Kann ich denn Rezepte auf denen 45St oder 90St aufgeschrieben sind, noch beliefern, falls diese Packungsgrößen noch im Warenlager vorhanden sind? Oder bekomme ich diese retaxiert?

    Lg Alina Schmidt

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Kann ich denn Rezepte auf denen 45St oder 90St aufgeschrieben sind, noch beliefern, falls diese Packungsgrößen noch im Warenlager vorhanden sind?
    Sie können die 90er und 45er natürlich noch abgeben.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Kleiner Hinweis, um alle nochmal durcheinanderzubringen: Es gibt auch eine 30er Packung! Die heißt bloß "Voltaren dispers 46,5mg - gleiche Wirkstoffmenge UND lieferbar (zumindest vor 2 Wochen). Dürfte man von der 3 Stück abgeben? Bei mir war die 90er Packung zum Glück auf einem Privatrezept Interessiert mich aber trotzdem.
    Viele Grüße, B. Fockenberg

  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    Kleiner Hinweis, um alle nochmal durcheinanderzubringen: Es gibt auch eine 30er Packung! Die heißt bloß "Voltaren dispers 46,5mg - gleiche Wirkstoffmenge UND lieferbar (zumindest vor 2 Wochen). Dürfte man von der 3 Stück abgeben? Bei mir war die 90er Packung zum Glück auf einem Privatrezept Interessiert mich aber trotzdem.
    Viele Grüße, B. Fockenberg
    die Anmerkung von Faru Fockenberg hat mich doch einige Zeit gekostet. Im Prinzip dürfte man bei einer Verordnung von 90 Stück mit Aut-idem durch 3 x 30 stückeln, denn die 30 Stück Packung verweist auf das gleiche Fertigarzneimittel wie die 90 Stück, die Verordnung liegt unterhalb der N3, es ist eine Stückzahlverordnung und die 30 Stück hatte die Zulassung schon vor der Änderung der Packungsgrößenverordnung.
    Leider heißt das aber nicht, dass die Kasse dies auch akzeptiert.
    Rechtlich spricht nichts dagegen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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