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Thema: Dmso

  1. #1
    Premium-User
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    68

    Dmso

    Hallo Forengemeinde,
    es gibt eine Anfrage über DMSO 500 g zur Bekämpfung von Mücken?! und irgendwas hat der Kunde wohl noch von seinem Wellensittich erzählt....Alles irgendwie nicht plausibel und schon ein Grund die Substanz nicht abzugeben...Aber spricht denn auch laut Gefahrstoffrecht etwas dagegegen? Kann DMSO missbraucht werden? Ich denke rein formal dürfte es abgegeben werden, oder? Also mal vom Zweck und der Glaubhaftigkeit abgesehen....


    Viele Grüße,


    yomo

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    28.03.2011
    Beiträge
    170
    DMSO ist nach CLP kein Gefahrstoff mehr. Die Abgabe ist somit (formal) ohne jegliche Einschränkungen möglich.

    DMSO zur Mückenbekämpfung (Larven oder Imago) ist mir nicht bekannt. DMSO kann aber (ohne weitere wirksame Zusätze) bei Mückenstichen (oder anderen Insektenstichen) rein oder in wääsriger Lösung anwendet einen positiven Effekt haben.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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