Heute habe ich ein Dauerrezept aus der Schweiz über ein Insulin vorgelegt bekommen. Das Rezept war von Juni 2016.
Der Kunde ist oft für längere Zeit in Deutschland und bekomme sein Insulin immer problemlos mit diesem Rezept.
Darf ich es beliefern?
Heute habe ich ein Dauerrezept aus der Schweiz über ein Insulin vorgelegt bekommen. Das Rezept war von Juni 2016.
Der Kunde ist oft für längere Zeit in Deutschland und bekomme sein Insulin immer problemlos mit diesem Rezept.
Darf ich es beliefern?
Hallo, grundsätzlich sind Rezepte aus der Schweiz in Deutschland gültig! Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel (AMVV) § 2:Allerdings gilt dann auch bei diesen Verordnungen die gleichen Anforderungen wie bei deutschen Rezepten. Die (AMVV) regelt ebenfalls in § 2 (5), wie lange ein Rezept gültig ist:Den aus Deutschland stammenden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen sind entsprechende Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz gleichgestellt, sofern diese die Angaben nach Absatz 1 aufweisen und dadurch ihre Authentizität und ihre Ausstellung durch eine dazu berechtigte ärztliche oder zahnärztliche Person nachweisen.Die Gültigkeitsdauer muss aber für Sie deutlich ersichtlich sein (Also z.B. Ausstellungsdatum 1.6.16, Dauerrezept für 1 Jahr) ! Es reicht nicht, dass auf dem Rezept nur "Dauerrezept" steht, da die Gültigkeitsdauer von Rezepten in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich lang sein kann und von 6 Monaten bis 2 Jahren reicht! Beste Grüße,Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate.
Geändert von Lars Frohn (29.05.2017 um 14:44 Uhr)
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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