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Thema: Nichtarzneimittel in Rezeptur

  1. #1
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Idee Nichtarzneimittel in Rezeptur

    Hallo,
    habe soeben eine Rezeptur bekommen, und weiß nicht ob sie von der Kasse erstattet wird.
    Tetracain hydrochlorid 100mg in 500ml Glandomed.
    Glandomed kann ich ja sicher auch nicht auf Identität prüfen. Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Schönes Wochenende
    Andrea

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Merseburg,

    im Internet finden sich viel hilfreiches zu Ihrer Rezeptur:

    Hier
    oder auch hier.

    Vom Hersteller Stada sollten laut Internet-Recherche ein Prüfzertifikat sowie Prüfmethoden verfügbar sein. Haben Sie dort schon angerufen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Herzlichen Dank , Frau Noah.

    Sorry, beim nächsten Mal schaue ich vorher selbst mal.

    Schöne Woche
    A. Merseburg

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Merseburg,
    kein Grund sich zu entschuldigen. Das machen wir doch gern

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Merseburg,
    folgender Nachtrag. Neben der generellen Möglichkeit, diese Rezeptur herzustellen fragten Sie weiterhin.
    Zitat Zitat von Andrea Merseburg Beitrag anzeigen
    habe soeben eine Rezeptur bekommen, und weiß nicht ob sie von der Kasse erstattet wird.
    Glandomed ist ein Medizinprodukt und nicht in der Anlage V: "Übersicht der erstattungsfähigen Medizinprodukte" (g-BA) gelistet.
    Somit kann Glandomed nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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