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Thema: Sachkundenachweis für die Gefahstoffabgabe

  1. #1
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    Sachkundenachweis für die Gefahstoffabgabe

    Guten Tag

    Frage zur Neuregelung über den Sachkundenachweis für die Gefahstoffabgabe.
    Gilt es für alle Gefahrstoffe und auch für die Abgabe für gewerbliche und berufliche Zwecke?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    Guten Morgen,

    nach §6 ChemVerbotsV bedarf es grundsätzlich der Erlaubnis für die Abgabe von Stoffen/Gemischen der Anlage 2, Apotheken sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Nach §11 Abs. 3 weisen Apotheker und PTAs durch ihren Berufsabschluss die erforderliche Qualifikation auf, sind aber nach §14 ab 2019 zur Fortbildung verpflichtet, um weiterhin Gefahrstoffe abgeben zu dürfen.
    Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht ist unabhängig von der Fortbildungspflicht zum Erhalt der Sachkunde der Abgebenden zu betrachten, korrekt?
    Verstehe ich das richtig, dass Apotheken, in denen niemand an diesen regelmäßig geforderten Fortbildungen teilnimmt, zukünftig keine Gefahrstoffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, mehr abgeben dürfen?

    Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Ausnahme ist in der Tat unabhängig von der Fortbildungspflicht. Soweit keine Person in der Apotheke die Sachkunde nachweist, ist die Ababe nicht mehr erlaubt.

    Die Sachkunde kann auch durch einen Nicht-Apotheker mit Sachkunde wieder hergestellt werden. Das dürfte aber in der Praxis keine Rolle spielen.

    Es ist zu empfehlen, die Fortbildungen zu besuchen und damit eine der von einem Apotheker erwarteten Qualifikation zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass die Fortbildung z.B. von den Apothekenkammern u.ä. angeboten werden, so dass auch ein Bezug zur Arbeit in der Apotheke besteht.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Geändert von Dr. Detlev Bregulla (13.09.2017 um 17:23 Uhr)
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  5. #5
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    MfG

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