Hallo zusammen!

In unserer Apotheke kam die Frage auf, ob in Zukunft auch die Abgabe von Isopropanol 70%, bezogen als Fertigware,
an Privatpersonen sowie an zB Zahnarztpraxen ( bei uns bisher üblich) entfällt.
Die besagten Waren sind als Arzneimittel zugelassen (Firma Hetterich). Somit dürfte die Abgabe an Privatpersonen meiner Meinung nach ganz normal möglich sein. Wie sieht es aber mit dem Zahnarzt aus? Wir wissen nicht genau, wofür es in der Praxis bisher verwendet wurde..
Muss uns das interessieren?

Viele Grüße!