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Thema: Pacht und Filiale

  1. #1
    Premium-User
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    08.11.2014
    Beiträge
    6

    Pacht und Filiale

    Guten Tag,

    bei uns geht es darum, dass wir gerne eine Apotheke übernehmen möchten. Die Apotheke steht jedoch erst einmal nicht zum
    Verkauf, sondern soll verpachtet werden. Die Apotheke soll in einen Filialverbund mit bereits zwei Apotheken eingegliedert werden.
    Gibt es eine Konstellation, in der dies möglich wäre?

    Beste Grüße,

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    07.02.2014
    Beiträge
    14
    Hallo Herr Angele,

    Grundsätzlich würde ich kein Problem sehen, warum der Pächter nicht einem Verbund beitreten können sollte. Viel liegt sicher in der Ausgestaltung des Pachtvertrages, denke ich.

  3. #3
    Sehr geehrter Herr Angele,
    mir erschließt sich der Sinn dieser Konsellation nicht. Eine Filialapotheke ist stets im Eigentum der Person oder der OHG, die die Hauptapotheke betreibt. Sofern Sie eine Apotheke per Pacht übernehmen, muss der der Verpächter weiterhin im Besitz einer Approbation sein, bzw. es handelt sich um dessen Erben oder Ehegatten. Hier gelten dann besondere Fristen (siehe ApoG). In Ihrem Fall läge die Betriebserlaubnis der an Sie verpachteten Apotheke also ggf. in den Händen des Verpächters, und Sie würden zusätzlich eine Betriebserlaubnis als Pächter beantragen. Evtl. könnten Sie nochmals kurz die genaue Konstellation erläutern.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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