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Thema: Berechnung BTM Gebühr und Rezepturzuschläge

  1. #1
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    Berechnung BTM Gebühr und Rezepturzuschläge

    Hallo in die Runde

    taxiert ihr schon die neuen Zuschläge? Wenn ja manuell oder kann euer Computersystem das schon?

    Vielen Dank
    J.Gnadt

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Gnadt,

    also wir werden die neue Taxation anwenden, sobald im WaWi die Daten hinterlegt sind.

    Gruß,
    C. Stackmann

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    die neue Gebührenordnung soll wahrscheinlich im Laufe des zweiten Quartals 2017 in Kraft treten. Doch meines Wissens ist dies noch nicht geschehen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
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    Ich dachte immer sobald es im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, gilt es!
    Warum noch so lange warten...

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Gnadt,

    es ist noch nicht im Bundesanzeige veröffentlicht, auch wenn es am 31.3. unterschrieben wurde. Der Erscheinungstermin des neuen Bundesgesetzblattes steht noch nicht fest. siehe https://www.bgbl.de/
    und in der am 19.4. bzw. 21.04. veröffentlichten Ausgabe ist es nicht enthalten gewesen.

    MfG
    Elke Schröder
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  6. #6
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    Okay
    Danke!!

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    am 13. Mai wird das AMVSG in Kraft treten!

    Für BtM- und T-Rezepte können dann 2,91 € taxiert werden.

    Die Rezepturzuschläge steigen um 1€ plus Rezepturzuschlag pro Rezeptur von 8,35 €. Cave: gilt für rx-Rezepturen (außer parenterale Lösungen); für non-rx zur Selbstmedikation des Kunden gilt dies nicht.

    Auch wenn die Preise ab 13.5. gelten wird die Software dies wahrscheinlich erst mit dem nächsten Software-Update leisten können.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    eine Ergänzung zu Frau Noahs Informationen.
    Es gibt für die Gebühr der T-Rezepte eine eigene PZN (06460688). Diese ist sofort gültig und müsste auch bei den Softwarehäusern schon ausgeliefert sein. Uneinigkeit besteht aber noch, ob diese pro Charge oder pro Rezept abgerechnet werden darf.
    Bis dies zwischen DAV und GKV geklärt ist, sollten sie sich alle bei ihrem LAV informieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Schröder
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  9. #9
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen,

    ob diese pro Charge oder pro Rezept ... das wusste ich noch gar nicht.
    Der AVWL hat uns nur informiert, dass da eine neue Sonder- PZN eingeführt wurde.
    Wichtig: Die Sonder-PZN ist möglicherweise im System noch nicht angelegt oder die BTM- Sonder-PZN wird verwendet.
    Gruß,
    C. Stackmann

  10. #10
    Premium-User Avatar von Astrid Baldauf
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    Guten Tag Frau Noah,
    Wie kommen Sie an die Information, dass der Festzuschlag von 8,35€ bei non-rx Rezepturen zur Selbstmedikation nicht gilt?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Astrid Baldauf

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