Hallo Frau Baldauf,
die Preisbildung erfolgt nach der AMPReisV. Diese gilt nur für verschreibungspflichtiges.
Es gibt allerdings folgende Ausnahme: Wenn es der Arzeimittelliefervertrag der betroffenen Kasse vorsieht, kann der Festzuschlag von 8,35€ auch bei Rezepturen anfallen, die lediglich nicht-verschreibungspflichtige Stoffe enthalten (hier muss der genaue Wortlaut des jeweiligen Arzneimittellifervertrages beachtet werden).
Beste Grüße
und noch einen schönen Tag
Maike Noah
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