Hallo!
Ich wollte mal fragen, wie die Kennzeichnung bei Abgabe von (in unserem Fall) Natriumhydroxid 0,05 mol an Stationen aussehen muss, gelten hier die Bestimmungen für Abgabegefäße?
Vielen Dank schon mal für die Antwort! :-)
Grüße, Anika
Hallo!
Ich wollte mal fragen, wie die Kennzeichnung bei Abgabe von (in unserem Fall) Natriumhydroxid 0,05 mol an Stationen aussehen muss, gelten hier die Bestimmungen für Abgabegefäße?
Vielen Dank schon mal für die Antwort! :-)
Grüße, Anika
Ich gehe davon aus, dass hier die betriebsinterne Abgabe gemeint ist. Dann ist lediglich die übliche Kennzeichnung (und Verpackung) für die Abgabe an Gewerbetreibende (keine Endverbraucherpackung erforderlich) erforderlich. Im konkreten Fall einer 0,05mol/L wässrigen NaOH-Lösung ist aber zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Gefahrstoff vorliegt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Dr. Bregulla. Genau, ich meinte die betriebsinterne Abgabe.
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