Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Abgabe aus der Krankenhausapotheke auf Station Aceton und Formaldehyd

  1. #1
    Premium-User Avatar von Iris Mann
    Registriert seit
    09.01.2011
    Ort
    Edermünde
    Beiträge
    4

    Abgabe aus der Krankenhausapotheke auf Station Aceton und Formaldehyd

    Wie ist die Abgabe von Formaldehyd 4% zur Verwendung im OP geregelt (Anlage 1 bis 0,2%)?
    Abgabe Aceton auf Station, muss hier ein Nachweis geführt werden oder reicht ein Nachweis in elektronischer Form welche Station
    wann, wieviel erhalten hat?

    Vielen Dank für das tolle Webinar am 11.04.17

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    170
    Als Krankenhausapotheke gilt:

    Die Verwendung von Formaldehyd muss formal durch eine Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung zunächst (betriebsintern) global zulässig sein. Das dürfte im Krankenhaus regelmäßig der Fall sein. Eine betriebsinterne Abgabedokumentation ist nicht zwingend vorgeschrieben. Üblicherweise sind Abgaben durch übliche interne Dokumentationen ausreichend dokumentiert.

    Für Aceton muss kein formaler Nachweis geführt werden; auch hier greifen die üblichen Dokumentationssysteme.

    Bei krankenhausversorgenden Apotheken gelten die üblichen Vorschriften für die Abgabe an einen anderen Gewerbetreibenden (das zu versorgende Krankenhaus, welches sich intern auch selber um alles andere kümmern muss). Üblicherweise werden durch globale Endverbleibserklärungen (die sich auch im Versorgungsvertrag befinden können) die entsprechenden Formalien geklärt. Sofern also "Formaldehyd 4% zur Fixierung von diagnostischen Probenmaterial" angefordert wird, ist die Abgabe vollkommen unproblematisch; die Dokumentation kann gesondert erfolgen aber auch durch die üblichen Dokumente, die bei der Versorgung von Krankenhäusern verwendet werden (Dokumente von Warenwirtschaftssystemen usw.). Für Aceton gilt analoges.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Iris Mann
    Registriert seit
    09.01.2011
    Ort
    Edermünde
    Beiträge
    4
    Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche professionelle Antwort.
    Unser Gefahrstoffbeauftragter konnte mir gar nichts zu dem Thema sagen!
    Dann haben wir jetzt einen Anhaltspunkt und ich muss dem OP sein Formaldehyd nicht verweigern.

    Mit freundlichem Gruß

    Iris Mann

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •