Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Expositionsverzeichnis gemäß Gefahrstoffverordnung

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    27.02.2011
    Beiträge
    5

    Expositionsverzeichnis gemäß Gefahrstoffverordnung

    Guten Abend,

    nach der Teilnahme am Gefahrstoffseminar im Webinar hat sich bei mir noch die Frage ergeben ab wann und unter welchen Voraussetzungen genau man ein Expositionsverzeichnis benötigt??

    Beste Grüße und vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    170
    Man muss es nur führen, wenn mit Stoffen der Gruppen (C und M) 1A und 1B gearbeitet wird und eine Gefährdung (nach Gefährdungsanalyse) vorliegt. Dazu gibt es eine Vielzahl von Kriterien, deren Wertung und Bewertung eben in der Analyse durchgeführt werden muss. Im Detail kann man dies in der TRGS 410 nachsehen.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    27.02.2011
    Beiträge
    5
    Vielen Dank für ihre Rückantwort. Werde mir die TRGS 410 einmal näher anschauen.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •