Wo kann man nachlesen, was ein Gefahrstoff ist bzw woher weiß ich, was ich dem Kunden verkaufen darf und was nicht?
Lukas
Wo kann man nachlesen, was ein Gefahrstoff ist bzw woher weiß ich, was ich dem Kunden verkaufen darf und was nicht?
Lukas
Gefahrstoffe werden in der EG-Verordnung 1272/2008 (Anhang VI) genannt. Für Mischungen der Stoffe (z.B. Lösungen) gilt nach wie vor die Zubereitungsrichtlinie 67/548/EWG. Weiterhin sind die Inverkehrbringer der Stoffe verpflichtet, diese ggf. selbst einzustufen. Dann kann man die Eigenschaft "Gefahrstoff" aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Bezüglich der Abgabe von Gefahrstoffen gibt es die Chemikalienverbotsverordnung, die die Abgabe bestimmter Stoffe verbietet. Hier ist eine Abgabe verboten. Weiterhin dürfen bestimmte Stoffe ab einer gewissen Menge nicht abgegeben werden (Grundstoffüberwachungsgesetz bzw. Sprengstoffgesetz), da daraus z.B. illegale Drogen bzw. Explosivstoffe hergestellt werden können.
Bei vielen anderen Gefahrstoffen muss der Abgebende nach Prüfung (z.B. Zuverlässigkeit der Person, beabsichtigter Verwendungszweck, Menge, etc.) selbst entscheiden, ob er die Stoffe abgibt oder nicht. So darf selbst Kaliumcyanid abgegeben werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. für einen kleinen Galvanikbetrieb).
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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