Ja, das ist möglich (da eine analoge Tätigkeit vorliegt wie eine "gewerbliche Tätigkeit"). Ob auf Rechnung oder gegen Barzahlung ist unerheblich; es muss ja eine Dokumentation der Abgabe stattfinden. Angesichts der Diskussionen um diese Chemikalie wäre hier eine Lieferung an die Praxis bzw. die Abholung durch eine (dann persönlich bekannte bzw. bevollmächtigte) Person sinnvoll.

Ich persönlich würde es vorziehen, wenn die Apotheke die Verdünnung auf die Endkonzentration vornimmt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla