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Thema: Abgabe von Wasserstoffperoxid

  1. #11
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Das ist jetzt eine gewerberechtliche Fragestellung. Gefahrstoffrechtlich heisst es lediglich, dass zur "gewerblichen Anwenung" die Abgabe zulässig ist - also unabhängig vom ausgeübten Gewerbe. Soweit die Zuverlässigkeit der Person, die angeforderte Menge sowie eine (gewisse) Sachkunde vorhanden ist, kann man den Stoff aus meiner Sicht abgeben.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  2. #12
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    Guten Abend,

    hier ein schöner Artikel zur Thematik

    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...-der-apotheker

    Grüße

  3. #13
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    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  4. #14
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,
    ich möchte mich hier einmal einklinken.

    Darf ich H2O2 15% und 30% an Zahnärzte abgeben?

    Danke,
    C. Stackmann

    ps: Sollte noch jemand über den Thread stolpern:
    Ja, es ist auf Rechnung möglich (laut AKWL).
    Die 15% H2O2 wird als Chemikalie behandelt und abgegeben.
    Geändert von Christoph Stackmann (10.09.2018 um 16:50 Uhr)

  5. #15
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja, das ist möglich (da eine analoge Tätigkeit vorliegt wie eine "gewerbliche Tätigkeit"). Ob auf Rechnung oder gegen Barzahlung ist unerheblich; es muss ja eine Dokumentation der Abgabe stattfinden. Angesichts der Diskussionen um diese Chemikalie wäre hier eine Lieferung an die Praxis bzw. die Abholung durch eine (dann persönlich bekannte bzw. bevollmächtigte) Person sinnvoll.

    Ich persönlich würde es vorziehen, wenn die Apotheke die Verdünnung auf die Endkonzentration vornimmt.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  6. #16
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Vielen Dank, Herr Dr. Breulla.
    Wir werden das auch so handhaben.

    Eine schöne Woche,
    Christoph Stackmann

  7. #17
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    Wasserstoffperoxidlösung 30%

    Guten Tag,
    ist ein Zahnarzt berechtigt, Wasserstoffperoxidlösung 30% zu beziehen? Die berufliche Verwendung scheint möglich, muss ich das prüfen?

  8. #18
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja, das ist möglich. die berufliche Verwendung kann a priori als gegeben unterstellt werden (es sei denn, es gibt berechtigte Zweifel). Selbstverständlich sollten aber auch die Mengen stimmen (Einzelmenge und Gesamtmenge in einem zu definierenden Zeitraum).

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  9. #19
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    Hallo,
    wir haben eine Bestellung einer Zahnarztpraxis über 1 l Wasserstoffperoxid 30% vorliegen.
    Dürfen wir das ohne den Sachkundenachweis noch abgeben?
    Ich finde nur, dass wir H2O2 bis 12% noch abgeben dürfen (Privar- und gewerbliche Nutzer), für ab 50% (für gewerbliche Nutzer) aber den Sachkundenachweis benötigen.
    Was ist jetzt mit 30% für gewerbliche Nutzer??
    Vielen Dank schon mal für eine Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Beate Nieberding

  10. #20
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Hier gilt die erleichterte Abgabe (an gewerbliche Verwender) nach §8, Abs. 2 bis 4 ChemVerbotsV, somit kann die Angabe erfolgen.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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