Sehr geehrte Dr. Morck,
ich bin nicht ganz sicher, ob meine Frage in dieses Unterforum gehört oder doch eher in ein Rechtsforum (falls es hier verkehrt ist, bitte in das richtige Unterforum verschieben).
Die Abgabe von Selbstmedikations-AM an Schwangere ist teilweise gar nicht so leicht, da in den Beipackzetteln (und in der ABDA) oft Schwangerschaft/Stillzeit als Kontraindikation aufgeführt sind. Klar ist, dass dies oftmals gar nicht der Fall sein müsste, sich die Pharmafirmen aber absichern wollen (s. zitierten Beipackzettel unten).
Nun mein konkreter Fall:
Eine Schwangere kauft Thymian-Tee und möchte zusätzlich etwas zum Lutschen, sie habe Husten. Ich empfehle vorsichtshalber etwas pflanzliches und denke an Bronchicum (R) Pastillen. Auch diese enthalten Thymian, aber der Blick in den Beipackzettel zeigt diesen oft gelesenen Text: "Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, sollen Bronchicum Pastillen bei Schwangeren nicht angewendet werden".
Meine Frage:
Kann ich einer Frau, von der ich definitiv weiß, dass sie schwanger ist z.B. Bronchicum (R) Pastillen empfehlen-obwohl dies kontraindiziert ist- ohne Gefahr zu laufen, etwas unrechtes zu machen? Ich frage mich z.B. ob ein Apotheker von überbesorgten Eltern angezeigt werden könnte, weil er wissentlich "kontraindizierte" AM abgegeben hat.
Vielen Dank für die Mühe
mit freundlichen Grüßen
Maike
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