Liebe Kollegen,
wir haben ein BTM-Rezept mit Cannabidiol 25mg Kapseln erhalten. Die Herstellung ist nicht das Problem.
Unsere Frage ist ob die Ausstellung auf BTM-Rezept richtig ist. Ich bin der festen Überzeugung in einem
Vortrag der Apothekerkammer gehört zu haben, dass das Cannabidiol verschreibungspflichtig ist, aber kein
Betäubungsmittel ist. Es ist auch nicht in der Anlage III Betäubungsmittelordnung zu finden.
Ich bin der Meinung wir brauchen ein neues Kassenrezept. Liege ich richtig?
(Genehmigung von der Krankenkasse und genauer Einnahmeplan liegt vor)
Lieben Dank
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