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Thema: Sozialversicherungsabgaben im PJ

  1. #1
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    Sozialversicherungsabgaben im PJ

    Hallo!

    Ich habe eine Frage bezüglich der Sozialversicherungsabgaben im PJ.

    Ich habe mal gehört, dass man als PiP keinen normalen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss sondern im Studententarif geführt werden kann. Begründung war, dass das PJ ja noch zur Ausbildung gehört und in der Approbationsordnung vorgeschrieben ist. Ist das richtig?

    Ich bin momentan schon selbständig gesetzlich versichert und zahle den Studententarif. Kann ich also während des PJ in diesen bleiben? Auch wenn ich im PJ exmatrikuliert sein werde? Wenn ja muss ich das ja dann auch dem Chef/der Chefin ab Arbeitsbeginn sagen, dass sie keinen KV-Beitrag zu zahlen brauchen, richtig?

    Danke für Eure Hilfe!!

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    diese Frage wurde aus dem Forum "Pharmazeutische Praxis" in dieses Forum kopiert.
    Sicherlich wird Herr Hassel hierzu eine Antwort geben können.

    Kommentar vorweg:
    Meines Erachtens richtet es sich zum einen daran, was man im Praktischen Jahr macht. In meinem Fall hatte aufgrund der Diplom-Arbeit noch Studentenstatus im ersten Halbjahr.
    Wenn Sie exmatrikuliert sind, gibt es aber auf jeden Fall Änderungen, auch im PJ. Das sagen auch die Infotexte für die Pharmazeuten im Praktikum.
    Normalerweise ist man als PhiP Angestellter und sozialversicherungspflichtig. Krankenkasse kann man selbst auswählen, die übliche Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber, der auch die Hälfte der Beiträge übernimmt. Bei der Rentenversicherungen gibt es Besonderheiten je nach Kammerbereich in Bezug auf Mitgliedschaft im Versorgungswerk (Pflicht/freiwillig/erst nach Approbation).
    Kenne mich nicht so gut aus, aber theoretisch gibt es auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei einer Krankenkasse. Die Beiträge richten sich im Allgemeinen nach dem Einkommen. Dies könnte eine Möglichkeit sein, wenn man nicht den Weg über den Arbeitgeber einschlägt (warum auch immer). Studententarif geht meines Erachtens aber nicht so ohne Weiteres (sonst mal Krankenkasse fragen).

    Soweit meine Kenntnisse, hoffentlich kann Herr Hassel bzw. jmd. anderes Licht ins Dunkel bringen...

    Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Guten Morgen radix,
    Zitat Zitat von radix Beitrag anzeigen
    Ich bin momentan schon selbständig gesetzlich versichert und zahle den Studententarif. Kann ich also während des PJ in diesen bleiben?
    Ich kann aus Erfahrung meiner Kommilitonen sprechen: Wer in Rheinland-Pfalz sein prakt.Jahr in einer öffentlichen Apotheke ableisten möchte, muss sich eine gesetzliche KK suchen.

    Zitat Zitat von radix Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich im PJ exmatrikuliert sein werde?
    Im Fach Pharmazie darf man nach dem 2.StEx nicht mehr immatrikuliert sein (ich kenne Leute, die das wegen der günstigen Fahrkarte gemacht haben, wenn es auffliegt, gibt es jedoch Sanktionen). Allerdings können Sie sich für einen ganz anderen Studien gang immatrikulieren (cave: Langzeitstudiengebühren oder es gibt, meine ich, auch so etwas wie Zweitstudiumsgebühren).

    Beste Grüße soweit von mir
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo,
    da man im PJ eine Ausbildungsvergütung erhält, ist man für die Dauer der Ausbildung kranken-,pflege-,arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtig. Nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen ist ein vorgeschriebenes Nachpraktikum gegen Arbeitsentgelt(wie das PJ) beitragspflichtig.
    Selbst bei einer Immatrikulation (z.B.in einem anderen Studiengang) steht das Praktikum bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche im Vordergrund, so dass der Studententarif nicht greift.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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