Guten Morgen,
seit heute darf ja Cannabis auf Rezept verordnet werden.
Meine Frage dazu, weil mit der BAK- Schrieb da etwas undeutlich war: Wer muß das den nun genehmigen lassen? "Sollte" ist ja immer so ein schwammiger Begriff. Punkt 3 S. 3 besagt ja, dass Cannabis vor der ersten Verordnung der Genehmigung bedarf. Damit wäre es m.E. Sache des Verordnenden, also des Arztes.
Eine Prüfpflicht unsererseits existiert nicht.
Gruß und schönes Wochenende,
C. Stackmann
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