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Thema: Cannabis auf Rezept

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Cannabis auf Rezept

    Guten Morgen,

    seit heute darf ja Cannabis auf Rezept verordnet werden.
    Meine Frage dazu, weil mit der BAK- Schrieb da etwas undeutlich war: Wer muß das den nun genehmigen lassen? "Sollte" ist ja immer so ein schwammiger Begriff. Punkt 3 S. 3 besagt ja, dass Cannabis vor der ersten Verordnung der Genehmigung bedarf. Damit wäre es m.E. Sache des Verordnenden, also des Arztes.
    Eine Prüfpflicht unsererseits existiert nicht.

    Gruß und schönes Wochenende,
    C. Stackmann

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Guten Morgen,

    der Verband teilte mir mit, daß die Genehmigung dem verschreibenden Arzt obliegt.

    Gruß,
    C. Stackmann

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo. Richtig: Bei der Erstverordnung bedarf es einer Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Darum muss sich der Patient (mit Unterstützung des Arztes) selbst kümmern.
    Für die versorgende Apotheke besteht arzneimittelrechtlich keine Prüfpflicht, aber es wird empfohlen, sich bei der Krankenkasse zu versichern, dass die Kosten übernommen werden.
    Beste Grüße,
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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