Liebe Community,
ich habe hier eine Kundin, die anstelle des verschriebenen Bisoprolol 5 MG N3 lieber 2x 2,5 mg hätte. Abends nimmt sie 1/2 Tablette, weshalb es für sie bequemer wäre. Das Ganze auf Privatrezept.
Nun die Frage: Darf ich dem Wunsch nachkommen?
Wenn ich die AMVV §2(1 4) mir ansehe nicht. Oder übersehe ich da etwas?
Besinnliche Weihnachten,
C. Stackmann
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