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Thema: AM in anderer Wirkstärke auf Privatrezept?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    AM in anderer Wirkstärke auf Privatrezept?

    Liebe Community,

    ich habe hier eine Kundin, die anstelle des verschriebenen Bisoprolol 5 MG N3 lieber 2x 2,5 mg hätte. Abends nimmt sie 1/2 Tablette, weshalb es für sie bequemer wäre. Das Ganze auf Privatrezept.

    Nun die Frage: Darf ich dem Wunsch nachkommen?

    Wenn ich die AMVV §2(1 4) mir ansehe nicht. Oder übersehe ich da etwas?

    Besinnliche Weihnachten,
    C. Stackmann

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Frohes neues Jahr Herr Stackmann,

    ich habe Ihre Frage in den Bereich "Arzneimittelrecht" verschoben. Ich denke, dass Dr. Ravati hier der richtige Ansprechpartner ist.

    Eine erste Idee hierzu.
    § 17 Abs. 5 der ApBetrO besagt:
    (5) Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen.
    Auch wenn Sie die Stärke aus einem nachvollziehbaren Grund ändern, entspricht dies nicht der Verordnung.

    Obwohl es nicht ganz exakt Ihrem Abgabeproblem entspricht, möchte ich noch auf folgenden Thread verweisen:
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...ighlight=maxim
    Hier wurde besprochen, dass der Apotheker auch auf Kundenwunsch die Valette nicht in die preiswertere Maxim austauschen darf.

    Bin gespannt, welche Rechtsauffassung Dr. Ravati zu Wirkstärkenänderungen hat. Aufgrund von Urlaubszeiten bitte ich hier um etwas Geduld.

    Beste Grüße und alles Gute für 2017.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Hallo Herr Stackmann,

    auch ich stelle beim nochmaligen Lesen der Rechtstexte zunächst fest, dass es problematisch ist, das AM einfach auszutauschen.
    Die Patientin nimmt abends 2,5 mg hoffentlich nicht grundlos.
    Vielleicht könnte doch eine Nachfrage beim Arzt zur Klärung führen. Entweder die Dame braucht aus ärztlicher Sicht 2,5 mg oder doch 5 mg.
    Vielleicht kann er ja auch ansonsten 2,5 mg neben 5 mg verschreiben.
    Aus meinem persönlichen Umfeld weiß ich, dass dies ja auch zu Lasten der GKV möglich ist.
    Auch ist das Teilen von Bisoprolol-Tabl. bei einigen Herstellern fast unmöglich, da die Tabl. zu klein und zu hart sind und beim Teilen zerspringen oder zerbröseln.

    Mit den besten Wünsche für 2017 verbleibe ich

    MfG

    Hans-Ulrich Thielmann

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen, vielen Dank!

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