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Thema: Taxation einer seltenen Rezeptur

  1. #1
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    Taxation einer seltenen Rezeptur

    Hallo,

    wir haben heute eine Rezeptur auf Kassenrezept erhalten und mussten 3 Bestandteile bestellen, weil wir sie nicht vorrätig hatten.
    Diese Substanzen kamen auch bisher nicht vor und wir brauchen sie nur in geringer Menge.
    Wenn wir die Rezeptur "normal" in unserem Programm taxieren kommen wir auf einen Betrag von 8 Euro.
    Der Einkauf der Substanzen übersteigt aber schon 16 Euro.

    Ich hatte im Hinterkopf, dass man bei solchen Spezialfällen die komplette Rezeptursubstanz mit der KK abrechnen dürfen, nicht nur die Menge für die Rezeptur.
    Sicher bin ich mir aber nicht.
    Aus Neugier habe ich das Programm bei den drei extra bestellten Bestandteilen die Originalpackung berechnen lassen.
    Dort hat mir das Programm aber trotzdem 90% Aufschlag gegeben, sodass ich urplötzlich 40 Euro hatte.
    Viel zu viel für eine 10g Rezeptur.
    Aber den reinen EK kann ich nicht eingeben.
    Ich müsste die Rezeptur mit der Hand ausrechnen.
    Aber darf ich das überhaupt?
    Braucht die Kasse einen Nachweis, wie wir taxiert haben?
    Und darf ich überhaupt die komplette Packung, für unsere Apotheke seltenen Chemikalien, abrechnen?
    Ansonsten machen wir mit der Rezeptur ein Verlustgeschäft. Vielleicht nur ein kleines, aber trotzdem.
    Weiß jemand Rat?

    Viele Grüße aus Bayern!

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Winkler,
    Um welche Substanzen handelt es sich denn? Sind beispielsweise Preise in der Hilfstaxe vereinbart, gelten diese, auch wenn Sie größere Mengen verwerfen müssen und der Einkauf dadurch teurer war.

    Bitte konkretisieren.

    Beste Grüße und schönen Sonntag.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Es geht um Vitamin A Palmitat, DL-Alpha-Tocopherol und Kiefernöl. Gerade das Kiefernöl war mit einem EK von 8,90 fast teurer als die gesamte Rezeptur.
    Günstiger war es leider nicht zu bekommen. Alle drei Substanzen haben wir, wie gesagt, bisher nie benötigt.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Winkler,

    Zitat Zitat von Robert Winkler Beitrag anzeigen
    Gerade das Kiefernöl war mit einem EK von 8,90 fast teurer als die gesamte Rezeptur.
    Günstiger war es leider nicht zu bekommen.
    Zu Ihren Ungunsten steht das Kiefernadelöl in der Hilfstaxe. Taxation der ganzen Packung daher nach meinem Kenntnisstand nicht möglich.
    Warten Sie bitte noch die Antwort von Frau Schröder ab. Vielleicht weiß Sie eine Möglichkeit.
    Tipp fürs nächste mal. Verordner fragen, ob auf den Duft verzichtet werden kann bzw ein Duft verwendet werden kann der an bei Ihnen im Anbruch ist.


    DL-Alpha-Tocopherol ist leider ebenso Bestandteil der Hilfstaxe.


    Vitamin A Palmitat sehe ich in der gedruckten Hilfstaxe nicht. Was sagt denn Ihre Software?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
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    Kiefernnadelöl haben wir in der Taxe gefunden. DL-Alpha-Tocopherol und Vitamin A Palmitat nicht.

    Den Tipp werden wir das nächste Mal beherzigen. Vielen Dank!

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Winkler,
    Zitat Zitat von Robert Winkler Beitrag anzeigen
    Kiefernnadelöl haben wir in der Taxe gefunden. DL-Alpha-Tocopherol und Vitamin A Palmitat nicht.
    DL-Alpha-Tocopherol hat sich unter "A" versteckt.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    sorry für die verspätete Antwort, aber ich war die letzten 3 Wochen abwesend.
    Leider muss ich Frau Noah zustimmen, sobald vereinbarte Preise in der Hilfstaxe vorliegen, sind diese auch abzurechnen. Selbst bei Fertigarzneimitteln wird bei den Krankenkassen mittlerweile genau geschaut, ob die gesamte Packung abgerechnet wurde. Dabei haben die Kassen eine ganz eigene Vorstellung, welche Substanzen gängig sind und welche nicht.
    Natürlich könnten sie versuchen, eine abweichende Abrechnung zu begründen, allerdings stoßen sie dann die Kasse mit der Nase darauf. Schwieriger Fall. Müssen sie für sich entscheiden.
    Korrekt ist aber die Abrechnung gemäß Hilfstaxe, auch wenn das unter ihrem EK liegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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