Hallo,
folgender Fall: Der Kunde ist privat versichert. Erkrankt an MS, braucht teuere Medikamente, die er sich nicht leisten kann.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn sich der Kunde das Rezept im Voraus in der Apotheke quittieren lässt, mit der KK abrechnet und erst
dann das Medikament bezahlt und abholt? Das gewünschte AM wird am Tag der Abholung beim Großhandel bezogen. Die Krankenkasse
lässt sich auf keine direkte Abrechnung ein.
Wäre dieser Vorgang in Ordnung?
Mit besten Grüßen,
A. Litsios
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