Hallo,

auch nach Nutzung der Suche konnten wir leider noch keine eindeutige Antwort im Forum finden. Wir sind uns hier in der Apotheke uneinig bezüglich der Herstellungsanweisungen. Wir nutzen den Plausicheck+ hier bei pharma4u für unsere Rezepturen. Müssen wir für alle Rezepturen IMMER die Herstellungsanweisung mit ausdrucken? Damit meine ich jetzt wiederkehrende Rezepturen, welche schon einmal gemacht wurden. Ein Teil unserer Belegschaft meint,dass die Herstellungsanweisung jedes Mal aufs Neue mit ausgedruckt werden muss, der andere Teil empfindet dies allerdings als recht unlogisch und ist der Meinung, dass die Herstellungsanweisung nur bei der ersten Herstellung einer Rezeptur ausgedruckt werden muss und nicht nochmal wenn die gleiche Rezeptur zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal hergestellt wird. Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.