Hallo zusammen,

gestern bin ich mit Kollegen zum ersten Mal auf das Thema E-Mail-Archivierung gestoßen worden, was angeblich nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) seit dem 01.01.2017 verpflichtend sei. Wie ist das denn nun genau? Muss ich die E-Mails für Anfragen bei Herstellern/Lieferanten bezüglich der Warenbeschaffung archivieren? Wenn ja, wie?

Herzliche Grüße

T. Luft