Leider wird im Studium das Thema Homöopathie nicht/kaum behandelt. Ich habe eine Frage bezüglich der Abgabe:

Ein Heilpraktiker verordnet Opium D5 Globuli. Darf es abgeben werden? Ab D6 ist Opium ja nur apothekenpflichtig.
Ich habe schon den Hinweis erhalten, dass sich nach HAB Vorschrift 10 rechnerisch eine Endkonzentration von D7 ergibt? Aber warum?

Vielen Dank nochmal für die Hilfe!!!!