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Thema: Abgabe Opium D5 Globuli

  1. #1
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    Frage Abgabe Opium D5 Globuli

    Leider wird im Studium das Thema Homöopathie nicht/kaum behandelt. Ich habe eine Frage bezüglich der Abgabe:

    Ein Heilpraktiker verordnet Opium D5 Globuli. Darf es abgeben werden? Ab D6 ist Opium ja nur apothekenpflichtig.
    Ich habe schon den Hinweis erhalten, dass sich nach HAB Vorschrift 10 rechnerisch eine Endkonzentration von D7 ergibt? Aber warum?

    Vielen Dank nochmal für die Hilfe!!!!

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    Globuli werden mit der Dilution im Verhältnis 1:100 besprüht. Daher entsprechen Globuli D5 = rechnerisch D7.

    Gruß,
    Oliver Scholle
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  3. #3
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    Sehr geehrter Herr Scholle, vielen Dank für die Antworten auf meine vielen Fragen!

  4. #4
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    Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Globuli D2 von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind? Dies ist doch ab D4 laut AMVV §5 der Fall.

  5. #5
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    meines Erachtens liegen Sie damit völlig richtig.

    Gruß,
    OSch
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  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    ich habe eben noch einmal diesen alten Thread herausgekramt. Auf Seite 3 findet sich folgende Diskussion.

    Zitat Zitat von Julia Duttenhöffer Beitrag anzeigen
    Benötige ich für Opium Globuli D1-D3 bzw. Tabletten D1-D5 nun ein Btm-Rezept oder können diese Mittel auf "normalem"Rezept verordnet werden???
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Sie benötigen dann ein BtM-Rezept. ... (auch sonst gilt alles, was beim sonstigen BtM gilt... - quasi als wäre Fentanyl verordnet)
    Da solche BtM-"Homöopathika" aber zulassungspflichtig wären, gibt es sie faktisch nicht am Markt. Damit ist die Diskussion hier eher theoretischer Natur...

    Verwirrend.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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