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Thema: Standardzulassungen

  1. #1
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    Standardzulassungen

    Hallo,

    Sollen bei Tee-Standardzulassnungen alle gennante Bestandteile drin sein ???? ich finde da wiederholt sich vieeeellll oder ?? bitte um hilfe.

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    haben Sie ein Beispiel für das, was sich wiederholt? Hier der Link zu den Standardzulassungen:
    http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/...Reg/_node.html

    Ich habe auf den ersten Blick nichts gefunden, was sich wiederholt. Natürlich sollten die Bestandteile so wie angegeben enthalten sein.

    Beste Grüße,
    Oliver Scholle
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  3. #3
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    Also ich meine bei einem Nieren Tee z. Bsp das enthält um die 14 Bestandteile.. müssen die Alle mitgemischt werden? oder reicht es wenn man z.Bsp
    paar Teedrogen die eine gleiche Wirkung haben kürzen?

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Es gibt derzeit sieben Blasen- und Nierentees als Standardzulassung. Es gibt 3-5 Mindestbestandteile (unter A aufgeführt), die drin sein müssen –*in den jeweiligen Masseprozentbereichen. Die sonstigen Bestandteile (unter B) können, müssen aber nicht zugemischt werden. Unter diesen Bedingungen können Sie also auch nur 3-5 Bestandteile (siehe in der jeweiligen Standardzulassung) verwenden.
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  5. #5
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    Vielen Dank !!! das haben viele Apotheker bei uns gar nicht gewusst !

    Letzte frage was kommt dann alles auf das Etikett ?? wird es wie eine Rezeptur bzw Defektur deklariert ?

  6. #6
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    Kennzeichnung /Etikettierung muss doch in der Monographie der Standarzulassung stehen. Daran muss man sich halten.

  7. #7
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo zusammen,

    das denke ich auch... bzw. sollte § 10 AMG genauso gelten.

    Gruß,
    OS
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