Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Arzneimittelrisiken/Qualitätsmängel

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    11.07.2013
    Beiträge
    22

    Ausrufezeichen Arzneimittelrisiken/Qualitätsmängel

    Müssen diese Informationen nur an die AMK gesendet werden oder auch immer an die zuständige Behörde? Welche Behörde wäre dies?

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Hallo,

    dies ist vom Produkt abhängig und ob es sich um AM-Risiken oder Qualitätsmängel handelt.

    Arzneimittelrisiken
    - Meldung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)

    Qualitätsmängel bei Arzneimitteln
    - Meldung an die AMK
    Wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Pharmazeutische Unternehmer den Qualitätsmangel verursacht hat, dann (nach § 21 Nr 3. ApBetrO) zusätzlich
    - die zuständige Behörde (s.u.)

    Medizinprodukte
    - Meldung an das BfArM

    [...] die zuständige Behörde? Welche Behörde wäre dies?
    Das kommt drauf an, wo Sie ansässig sind. Nachzuschauen unter https://www.zlg.de

    Gruß,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    11.07.2013
    Beiträge
    22
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    09.11.2017
    Beiträge
    3
    In der Fachinfo wird nach §11a gefordert, dass AM-Risiken an die zuständige Bundesoberbehörde gemeldet werden müssen. Muss ich also immer bei AMK und BfArM melden und bei Qualitätmängeln durch den Hersteller auch bei der zuständigen Behörde auf Landesebene?

    Viele Grüße und Danke für Ihre Antwort.

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Ich empfehle Ihnen, die Leitlinie der BAK zum Thema "Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten" zu lesen. Dort sind alle Angaben mit rechtlichem Hintergrund / Verweis auf Gesetzesvorgaben enthalten. Hier der Link:
    https://www.abda.de/fileadmin/assets...AM_Risiken.pdf.
    Bei Risiken von Arzneimitteln ist die zuständige Behörde ein MUSS und die AMK ein KANN, d. h., wenn ein Online-Berichtsbogen für die AMK ausgefüllt wird, muss die zuständige Aufsichtsbehörde - in Hessen das RP in Darmstadt - immer mit informiert werden!
    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  6. #6
    Premium-User
    Registriert seit
    09.11.2017
    Beiträge
    3
    Vielen Dank

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •