Hallo liebe Kollegen,
wir sind uns im Team uneins bzgl. der Erstattungsfähigkeit von Dronabinol (GKV).
Wir haben aktuell (01.2017) und hatten letztes Jahr im Juni ein Rezept über Dronabinol -Tropfen.
Wir haben keine Genehmigung von der Krankenkasse angefordert.
Besteht bzw. bestand ein Retaxrisiko?
Vielen Dank im Voraus.
LG
loganx
Lesezeichen