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Thema: Erstattung Dronabinol

  1. #1
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    Erstattung Dronabinol

    Hallo liebe Kollegen,

    wir sind uns im Team uneins bzgl. der Erstattungsfähigkeit von Dronabinol (GKV).

    Wir haben aktuell (01.2017) und hatten letztes Jahr im Juni ein Rezept über Dronabinol -Tropfen.

    Wir haben keine Genehmigung von der Krankenkasse angefordert.

    Besteht bzw. bestand ein Retaxrisiko?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG
    loganx

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    Dronabinol ist der INN für Δ9-Tetrahydrocannabinol und als Substanz der Anlage III verkehrs- und verschreibungsfähig. Ob es erstattet wird hängt sowohl von der Indikation als auch von der einzelnen Krankenkasse ab. Die Indikation liegt im Ermessen des Arztes.
    Für die Rezepturherstellung gibt es eine NRF Vorschrift
    http://dacnrf.pharmazeutische-zeitun...dex.php?id=299
    THC Pharm als Hersteller der Rezeptursubstanz bietet ein Abrechnungsbeispiel auf seiner Homepage.
    http://www.thc-pharm.de/apotheker/dr...olzubereitung/
    Falls sie weitere Fragen oder Bedenken haben, sollten sie sich über ihren LAV informieren.

    MfG
    Elke Schröder
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  3. #3
    Premium-User
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    Der LAV hat gesagt, sobald wir ein Rezept haben, können wir dies abgeben und die Rezeptur wird auch von der GKV bezahlt.

  4. #4
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    Hallo,

    oh, was haben wir bei unserer ersten Dronabinol-Verordnung uns gegenseitig und alle anderen wuschig gemacht... Irgendwie erwartet man ja erfürchtig, Auge in Auge mit diesem einen Rezept, dass das kompliziert sein muss. Das darf nicht einfach sein. Das kann man nicht einfach in die Abrechnung legen, das ist schließlich Dronabinol. DRONABINOHOOL!

    Bei uns war das Ende vom Lied, dass wir nach mehreren Antrags-Faxen einen entnervten Krankenkassenmitarbeiter (TK) aus der Abrechnungsstelle am Telefon hatten. Seine Aussage: Nein, ich schicke Ihnen keine Genehmigung, weil Sie einfach keine dafür brauchen. Nein, das kriegen Sie nicht schriftlich. Ich fang doch auch nicht an, Genehmigungen für Betamethasoncremes zu schreiben. Ja, Sie dürfen meinen Namen auf das Rezept schreiben. Ja, beim ersten Dronabinol-Rezept sind viele Apotheken so panisch.

    Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Seit geraumer Zeit stellen wir immer mal wieder die Tropfen her, organisieren uns ein schönes Rezept auf dem alles richtig draufsteht, taxieren die Rezeptur und geben das Rezept in die Abrechnung. Von der Kasse wurde nie wieder etwas gehört und das böse Wörtchen Dronabinol entlockt uns nur noch ein müdes Mundwinkelzucken. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Panik doch nochmal aufkommt, wenn plötzlich eine andere Kasse auf dem Rezept steht.


    Viele Grüße
    isoprop

  5. #5
    Premium-User Avatar von Kristina Verhoeven
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    Mal so eine Frage jetzt aktuell: Dronabinolrezepturen jetzt eigentlich weiterhin mit der normalen Rezeptur-PZN abrechnen oder muss man die jetzt mit der neuen Cannabis-Rezeptur-PZN abrechnen?

  6. #6
    Premium-User Avatar von Runa Müller
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    Nein, es sind normale Rezepturen. Es soll keine extra PZN laut Vortrag Apothekerkammer Berlin geben

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen
    seit dem 10.3. ist aber das neue Gesetz zu Cannabis in Kraft. Hierzu gibt es auch von der ABDA eine FAQ.
    https://www.abda.de/mitglieder/info-...nnabisgesetz/>
    Dort ist explizit erwähnt, dass die neue Sonder-PZN abzurechnen ist.
    MfG
    Elke Schröder
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  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo zusammen,

    wir haben Cannabis nun auch brandaktuell in unser Tax-ikon aufgenommen. Hier sehen Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Belieferung und so auch die angesprochenen Sonder-PZN für die Abrechnung.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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