Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Rezeptur: Morphintropfen 2,4%

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    23.08.2016
    Beiträge
    1

    Rezeptur: Morphintropfen 2,4%

    Hallo,

    bei uns in der Apotheke gab es heute Unstimmigkeiten bezüglich der Morphinlsg. 2,4%

    Die Rezeptur war früher unter NRF 2.2 monografiert, heute jedoch nicht mehr im NRF zu finden.

    Laut Laborprogramm wurde die 1%ig Lsg. mit 1,4g Kaliumsorbat und 0,7g Citronensäure konserviert/ gepuffert (pro 1000ml Lsg.)
    Die 2,4% Lsg. sollte mit 1,4g Kaliumsorbat und 0,9g Citronensäure hergstellt werden.

    Was ist der Grund für den höheren Gehalt an Citronensäure ? Liegt es am Ph-Wert in dem das Morphin stabil ist ?

    Wäre die 2,4%ige Lsg. auch mit 1,4g Kaliumsorbat und 0,7g Citronensäure herstellbar?


    Ich bin für jeden Tipp dankbar

    Liebe Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
    Registriert seit
    11.03.2011
    Beiträge
    527
    Hallo Frau Bubb,

    bei der früheren Morphinhydrochlorid-Lösung 1 % (exNRF 2.2.) handelte es sich um eine unkonservierte Lösung. Sie bestand nur aus Morphinhydrochlorid und Gereinigtem Wasser.

    Morphinhydrochlorid reagiert in wässriger Lösung schwach sauer, eine 2-prozentige Lösung hat etwa pH 4,7. Das Stabilitätsoptimum liegt zwischen pH 3 und 3,5.

    Der höhere Anteil an Morphinhydrochlorid bedeutet nicht automatisch, dass man mehr Citronensäure zur pH-Einstellung braucht. Es kann aber gut sein, dass die 0,07 % Citronensäure, die üblicherweise für die Konservierung mit Kaliumsorbat zugesetzt werden, nicht ausreichend sind.

    Sie sollten den pH-Wert der fertigen Lösung messen und diesen auf einen Wert zwischen 3,5 und 4 einstellen. Das ist ein Kompromiss zwischen Wirkstoffstabilität und Konservierungsmittelstabilität.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •