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Thema: Arbeiten als Apotheker im Ausland nach dem 3. Stex

  1. #1
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    Arbeiten als Apotheker im Ausland nach dem 3. Stex

    Hallo,
    arbeite in einer öffentlichen Apotheke und überlege für eine begrenzte Zeit in England/Irland zu arbeiten (ca. 1 jahr). Ich will noch mal "raus" und das fachliche mit der Sprache verbinden. Während des praktischen Jahres habe ich dies leider nicht verwirklichen können.
    Um als Apothekerin dort arbeiten zu können, muss man bei der RPSGB registriert sein. Ich denke der Aufwand wäre zu groß für die doch recht kurze Zeit. Daher wäre ein Praktikum in einer privaten Apotheke auch in Ordnung.

    Bisher habe ich keine Möglichkeiten/Ansprechpartner für ein Praktikum in der Apotheke finden können via Internet. Nur Agenturen, die Apotheker vermitteln oder Stellenangebote für Apotheker. Oder hat man nur vor Ort Chancen auf ein Praktikum?

    Hat vielleicht jmd. schon Erfahrungen im England/Irland machen können bzw. Tipps wohin man sich wenden kann. Oder auch schon mal ein, über eine Agentur vermitteltes, Interview für einen Job mitgemacht? Hat man Chancen als Ausländer?

    Ich wäre froh über jede Art von Tipps und Hinweisen, Adressen und Erfahrungsberichten.
    Liebe Grüße silvia

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Conny Wähner
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    Hallo Silvia,

    ich habe zwar keine eigenen Erfahrungen, was das Apothekerdasein in England/Irland betrifft, jedoch habe ich jetzt mal eine E-Mail an den RPSGB geschrieben mit der Bitte um Hilfe bzw. Tipps für ein Praktikum/ Registrierung o.ä. dort. Sobald ich eine Antwort erhalte werde ich diese sofort an Dich weiterleiten.
    Außerdem habe ich Bekannte in Dublin und werde dort auch mal nachfragen...
    Auf der Homepage der BLAK (http://www.blak.de/relaunch/index.ph...=downloads_prk) kann man außerdem Erfahrungsberichte von Pharmaziepraktikanten lesen, die ihr PJ im Ausland absolviert haben. Vielleicht findest Du ja auch einen Bericht aus England/Irland. Emailadressen oder Telefonnummern der Praktikanten sind bei jedem Bericht mit angegeben.
    Ich hoffe, dass ich Dir erst einmal ein bißchen weiterhelfen konnte und melde mich sobald ich Neues erfahre.

    Liebe Grüße,
    Conny

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Conny Wähner
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    Hallo Silvia,

    habe schneller als gedacht schon eine Antort vom RPSGB bekommen. Folgt sogleich.
    Viel Erfolg schon mal und liebe Grüße,
    Conny



    Dear Cornelia Wahner

    The General Pharmaceutical Council is the new regulatory body responsible for registering pharmacists, pharmacy technicians and pharmacy premises in Great Britain. Information on how overseas registered pharmacist can become registered as pharmacists in Great Britain is available on their website at http://www.pharmacyregulation.org/re...ist/index.aspx or can be obtained by contacting the overseas registration department of the General Pharmaceutical Council either by phone on 0203 365 3550 or by email on international@pharmacyregulation.org. It is mandatory for all practicing pharmacists working in Great Britain to register with the General Pharmaceutical Council (GPHC).

  4. #4
    Premium-User Avatar von aysenur
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    Hallo,

    hat jemand vielleicht Ahnung wie es in der Türkei abläuft. ich möchte gerne dort arbeiten.

    LG

  5. #5
    Premium-User Avatar von Erol Gülsen
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    Hallo,

    also so wie ich es gehört und erlebt habe, lässt sich es in der Türkei als Apotheker gut leben. Viel besser als hier in Deustchland.

    Man muss sich in der Türkei einer sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Bewerben kann man sich mit der Approbationsurkunde, andere behaupten mit dem bestehen des zweiten Staatsexamens - da ist sich die Rechtsprechung noch nicht einig.

    Bewerbungen und Informationen bei der YÖK Yükseköğretim Kurulu Başkanlığı

    Viele Grüße
    Erol

    PS. ich frag mal eine aus meinem Familienkreis die studiert Pharmazie an der Uni in Istanbul
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  6. #6
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    Hallo,
    könnten Sie bitte genau erklären, wie genau die Gleichwertigkeitsprüfung abläuft. Muss man eine Prüfung ablegen?

  7. #7
    Premium-User Avatar von Erol Gülsen
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    Ja, es heißt auf türkisch Denklik sinavi, Gleichwertigkeitsprüfung. Ich habe von einigen erfahren, dass manchmal nur 2 Staatsexamens Zeugnis verlangt wurde, bei anderen die Approbationsurkunde.

    Am besten man fragt direkt bei der "YÖK" nach oder bei TEB ( Türk Eczacilar Birligi). Habe schon nachgefragt aber bisschen noch keine Antwort erhalten.

    Viele Grüße
    Erol Gülsen
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  8. #8
    Premium-User Avatar von jhennemann
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    Hallo,

    ich habe grade dieses Forum entdeckt. Wenn auch etwas verspätet, vielleicht ist mein Beitrag für einige von euch hilfreich. Ich arbeite nun seit einem guten Jahr für Lloydspharmacy in England. Die Registrierung als Apotheker läuft wie schon erwähnt über den General Pharmaceutical Council (GPhC). Das ist wirklich ziemlicher Papierkrieg, aber machbar. Dabei ist es am sinnvollsten der Anleitung des GPhC für EEA pharmacists zu folgen: http://www.pharmacyregulation.org/si...ary%202012.pdf

    Ich kann empfehlen, deren Anleitung genau zu folgen. Die sind ziemlich pingelig. Die Äquivalenzbescheinigung der deutschen Approbation kann man vom "Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Dtl." in Bonn beziehen. Die schicken das auch in englischer Sprache. Das "certificate of good standing" stellt die betreffende Landesapothekerkammer aus. Das musste ich dann allerdings neben Examsurkunde, Approbationsurkunde, Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis noch von einem eingetragenen Übersetzer ins Englische übersetzen lassen.
    Dann muss man nur noch(mal) zahlen, das sind initial 3x Gebühren und dann ist man registrierter Apotheker in GB. Und nur dann hat man eigentlich ne Chance mit ner Bewerbung! Am besten versucht man's da direkt bei den Apotheken und nicht über irgendwelche Jobcentre. Das ist sonst alles sehr langatmig.

    Bei weiteren Fragen helfe ich gerne!

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