Hallo,

ich habe grade dieses Forum entdeckt. Wenn auch etwas verspätet, vielleicht ist mein Beitrag für einige von euch hilfreich. Ich arbeite nun seit einem guten Jahr für Lloydspharmacy in England. Die Registrierung als Apotheker läuft wie schon erwähnt über den General Pharmaceutical Council (GPhC). Das ist wirklich ziemlicher Papierkrieg, aber machbar. Dabei ist es am sinnvollsten der Anleitung des GPhC für EEA pharmacists zu folgen: http://www.pharmacyregulation.org/si...ary%202012.pdf

Ich kann empfehlen, deren Anleitung genau zu folgen. Die sind ziemlich pingelig. Die Äquivalenzbescheinigung der deutschen Approbation kann man vom "Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Dtl." in Bonn beziehen. Die schicken das auch in englischer Sprache. Das "certificate of good standing" stellt die betreffende Landesapothekerkammer aus. Das musste ich dann allerdings neben Examsurkunde, Approbationsurkunde, Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis noch von einem eingetragenen Übersetzer ins Englische übersetzen lassen.
Dann muss man nur noch(mal) zahlen, das sind initial 3x Gebühren und dann ist man registrierter Apotheker in GB. Und nur dann hat man eigentlich ne Chance mit ner Bewerbung! Am besten versucht man's da direkt bei den Apotheken und nicht über irgendwelche Jobcentre. Das ist sonst alles sehr langatmig.

Bei weiteren Fragen helfe ich gerne!