Hallo an die Experten,
Die Situation in der Apotheke: Ein Kunde kommt mit in die Apotheke, er wurde eben grade von einem Hund gebissen, die Wunde blutet.
Er lehnt den Erwerb von Wunddesinfektion und sterilen Kompressen ab, und möchte unentgeltlich von der Apotheke versorgt werden.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ist der Betriebsverbandskasten nur zur Versorgung der Mitarbeiter in der Apotheke, oder ist die Apotheke verpflichtet auch Kunden bei Verletzungen in der Nähe der Apotheke kostenfrei zu versorgen?
In diesem Fall wäre die benötigte Wunddesinfektion auch kein Bestandteil des Verbandskastens.
Aus Kulanz und Fürsorge könnte ich dem unbekannten Patienten natürlich alles schenken, keine Frage, aber bin ich dazu verpflichtet?
Und wenn ja, in welchem Gesetz, welcher Verordnung ist dies erfasst?
Eine allgemeine Frage betrifft das Notfalldepot der Apotheken:
Gibt es eine Erstattung wenn diese zum Einsatz kommen, seitens des Patienten oder des Arztes der es anwendet, oder kommt nur die Apotheke dafür auf?
Danke, für Ihre Hilfe bei diesem brisanten Thema! MfG i.V. S.Müller
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