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Thema: Sonderzahlung §18

  1. #1
    Premium-User
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    Sonderzahlung §18

    Hallo!

    Ich habe eine Frage zum §18.
    Mein Chef bezahlt übertariflich, ansonsten steht im Arbeitsvertrag ist der jeweils gültige BRTV anzuwenden.
    Nun habe ich mit dem Novembergehalt nur ein Viertel meines Gehaltes als Sonderzahlung erhalten.
    Auf Nachfrage sagte mein Chef er würde ja schon 10% über Tarif bezahlen, das sei somit abgegolten. Ist das rechtens?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    es kommt drauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

    Wenn Bezug auf den Tarifvertrag genommen wurde, dann würden einem ein 13. Gehalt zustehen. (in Ihrem Fall,Tarifgehalt + 10%)
    Manche zahlen auch nur das Tarifgehalt als Sonderzahlung aus.
    Teilweise wird auch §18 im Arbeitsvertrag gestrichen oder mit einer Sonderklausel versehen.

    Es hängt davon ab was man vereinbart hat.

    Ebenso wäre es mit der Vergütung des Notdienstes, es hängt davon ab was Sievereinbart haben.

    Es wird sich in der Regel nur an den Tarifvertrag angelehnt, solange nicht beide Parteien (Arbeitnehmer / Arbeitgeber) in den entsprechen Gewerkschaften sind.

    Grüße

    pharmafab

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Apothekerin,

    es gab in der Vergangenheit hier auf pharma4u bereits Fragen zu §18 des BRTV. Der passendste Thread zu Ihrer Frage ist dieser hier. Hier werden Sie eine Antwort auf Ihre Frage finden.

    -> Die Zahlung steht Ihnen demnach zu. In dem von mir verlinkten Thread geht es überdies um die Frage, ob diese auch Übertariflich sein kann

    Bekommen Sie Urlaubsgeld? In der Apotheke, in der ich tätig bin, wird es so gehandhabt, dass wir im Sommer 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld und zu Weihnachten 1/2 Gehalt als Weihnachtsgeld bekommen.

    Beste Grüße und morgen einen schönen 3. Advent
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Apothekerin,
    ich schließe mich der Antwort von Frau Noah an.
    VG
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo!
    Vielen Dank für die Antworten.
    Da ich auch kein Urlaubsgeld im Sommer bekomme werde ich da wohl nochmal ein Gespräch führen müssen... wie ärgerlich!
    Aber da habe ich ja anscheinend das Recht auf meiner Seite...

    Viele Grüße

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo apothekerin,
    Zitat Zitat von apothekerin Beitrag anzeigen
    werde ich da wohl nochmal ein Gespräch führen müssen... wie ärgerlich!
    Nur Mut!

    Alles Gute
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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