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Thema: Arbeitszeitreduzierung durch Apothekenleiter - DRINGEND

  1. #1
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    Arbeitszeitreduzierung durch Apothekenleiter - DRINGEND

    Sehr geehrter Herr Hassel,

    ich bräuchte dringend Ihre Hilfe.

    Zur Situation:
    Ich bin seit über 5 Jahren in 2 Apotheken beschäftigt. In der einen auf Minijob-Basis, in der anderen aktuell für 27h (seit 10/2015, davor 25h/Woche seit 06/2012, davor 20h/Woche) pro Woche. Der Minijob in der anderen Apotheke war nie ein Problem und für mehr Stunden wollte mich mein Arbeitgeber nicht haben. Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber seit kurzer Zeit noch eine Verstärkung gesucht hat, für die Zeit, in der ich in der anderen Apotheke arbeite. Nun ist eine solche Kraft gefunden worden, die nun aber nicht in genau dieser Zeit eingesetzt werden soll, sondern an 2 Vormittagen, an denen ich jederzeit hätte arbeiten können und auch mehrfach angeboten hatte. Dies hatte mein Arbeitgeber aber nie gewollt, da ich ihm seiner Aussage nach vormittags nichts nützen würde. Das finde ich persönlich schon schlimm genug, jetzt ist es aber auch so, dass die neue Kraft mindestens 15 Stunden arbeiten möchte. Aufgrunddessen wurde mir unterbreitet, dass ich ab Januar dann einen Nachmittag immer frei habe (da wird dann die neue Kraft arbeiten) und meine Stundenanzahl pro Woche um 5 Stunden reduziert wird.

    Kann mein Arbeitgeber das einfach so bestimmen? In meinem Vertrag unter dem Punkt Arbeitszeit steht zwar: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Regelungen der Pausen werden durch den Apothekenleiter nach den betrieblichen Erfordernissen festgelegt", aber an der vertraglich festgelegten Stundenanzahl kann doch, zumindest nicht ohne meine Zustimmung, nichts geändert werden, oder?

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cat

  2. #2
    Premium-User
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    Ich habe in meinem Vertrag noch den Punkt "Nebentätigkeit" entdeckt, in dem steht, dass eine Nebentätigkeit für eine andere Apotheke untersagt werden kann. Wenn diese aber seit Anfang an bekannt und über 5 Jahre kein Problem war, darf sie dann trotzdem jederzeit verboten werden?

    Wie schon geschrieben, wäre ich für schnelle Antworten sehr dankbar. Bin mir im Moment nicht sicher, wie ich mich verhalten soll und ob ich jetzt heute oder in den nächsten Tage die Vertragsänderung zum Unterschreiben bekomme...würde gern vorher wissen, ob und wie ich die Möglichkeit habe, dies zu verhindern. Andererseits möchte ich das Betriebsklima nicht gefährden. Arbeite mämlich eigentlich sehr gerne dort.

    Cat

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo cat81,
    die Arbeitszeit kann nur einvernehmlich geändert werden. Möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern, so ist dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung geschehen. Hier muss der Arbeitgeber die maßgebliche Kündigungsfrist einhalten und natürlich auch nachvollziehbare Gründe für die Änderungskündigung haben. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch suchen und mitteilen, dass sie Ihre Arbeitszeit nicht verringern möchten.

    Wenn die Nebentätigkeit schon seit 5 Jahren besteht und weder in einer Konkurrenz-Apotheke ausgeübt wird noch gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstößt, so kann der Arbeitgeber diese m. E. nicht untersagen.

    Viele Grüße

    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  4. #4
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    Herzlichsten Dank für die schnelle Antwort. Ich werde versuchen, mit meinem Arbeitgeber zu sprechen, fürchte nur, dass es nichts bringt. Werde es wohl akzeptieren müssen.

    Viele Grüße

    Cat

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