Wie berechnet man die Abgabe von Ethanol /Wasser -Gemische an Zahnärzte? Unversteuert?
Wie berechnet man die Abgabe von Ethanol /Wasser -Gemische an Zahnärzte? Unversteuert?
Dazu kann ich nichts sagen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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Ho Ho Ho (Nikolaus) Frau Boch
Quelle sowie weitere Informationen: http://www.kost-alkohole.de/index.ph...setz-geaendertBefreiung von der Steuerpflicht nach dem Branntweinmonopolgesetz
Gemäß § 130 Abs. 1 Branntweinmonopolgesetz (BranntweinmonopolG) unterliegt Branntwein und branntweinhaltige Ware der Branntweinsteuer. Produkte, die zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wurden, sind hierbei von der Steuerpflicht ausgenommen, dies galt bisher nicht für reine Alkohol-Wasser-Gemische, diese waren gemäß § 152 BranntweinmonopolG von der Steuerbefreiung ausgenommen.
Dies hat sich gemäß Urteil vom 05. Mai 2015 des Bundesfinanzhofes, Az.: VII R 22/14 geändert.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil festgestellt, dass es sich bei der Steuerpflicht von reinen Alkohol-Wasser-Gemischen gemäß dem BranntweinmonopolG um eine europarechtswidrige Ausnahme handelt und somit gegen Art. 27 Abs. 1 d) der Richtlinie 92/83/EWG verstößt.
Das bedeutet, reine Alkohol-Wasser-Gemische, bei denen es sich um Arzneimittel und nicht nur um reine Arzneihilfsstoffe handelt, sind ebenfalls gemäß dem BranntweinmonopolG von der Steuerpflicht befreit.
Ich wünsche Ihnen heute einen fleißigen Nikolaus
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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