Inwieweit ist es rechtlich zulässig eine Einkaufsgemeinschaft für einen Apothekenverbund zu gründen und die Ware hier zentral zu lagern?
Wir hatten im Seminar besprochen, dass man hierfür keine Großhandelsgenehmigung benötigt...
Wo ist dieser Sachbestand denn rechtlich geregelt? In der Apothekenbetriebsordnung ist ja die Raumeinheit vorgeschrieben etc.
Und wie würde man dies dann rechtlich ablaufen lassen? Einkauf über eine Apotheke und dann Lagerung und bei Bedarf Abverkauf an die restlichen Apotheken?
Vielen Dank!
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