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Thema: Einkaufsgemeinschaft

  1. #1
    Premium-User
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    1

    Einkaufsgemeinschaft

    Inwieweit ist es rechtlich zulässig eine Einkaufsgemeinschaft für einen Apothekenverbund zu gründen und die Ware hier zentral zu lagern?
    Wir hatten im Seminar besprochen, dass man hierfür keine Großhandelsgenehmigung benötigt...
    Wo ist dieser Sachbestand denn rechtlich geregelt? In der Apothekenbetriebsordnung ist ja die Raumeinheit vorgeschrieben etc.
    Und wie würde man dies dann rechtlich ablaufen lassen? Einkauf über eine Apotheke und dann Lagerung und bei Bedarf Abverkauf an die restlichen Apotheken?
    Vielen Dank!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.

    Richtig, für eine Einkaufsgemeinschaft benötigt man keine GH-Erlaubnis. Aber nur solange die Ware im üblichen Apothekenbetrieb an die übrigen Apotheken der Einkaufsgemeinschaft weiter gegeben wird! Die rechtliche Grundlage ist § 17 ApoBetrO. Das ist eine der Ausnahmen, wo Lieferung zwischen Apotheken erlaubt ist. Die Bedingung: Chargendokumentation auf Lieferschein unter beteiligten Apotheken!!! Wie der Vorgang ablaufen muss, ist nicht vorgeschrieben. Wichtige ist natürlich, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert werden.

    Viele Grüße,
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    1.327
    Hallo Frau Ried,

    wie läufts in Friedrichshafen? ;-) (gern per PM).
    Ergänzung: In der Praxis wird die offiziell bestellende Apotheke oft nicht (wirklich) mit der Logistik belästigt.
    Die Ware wird also vom Lieferanten (GH oder PU) praktisch direkt an die jeweils beteiligten Apotheken verteilt (offiziell natürlich nicht). Man kann dann auch mit dem Lieferanten vereinbaren, dass die (oben von Herrn Frohn erklärten) "Apotheke-zu-Apotheke Lieferscheine" schon unterschriftsfähig fertig mitgeliefert werden ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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