Eine Arztpraxis(Neurologie) möchte von uns 1L Aceton auf Sprechstundenbedarf.
Auf unsere Nachfrage hin wird es zu Entfettung von Elektroden, aber auch am Patienten angewendet zur Entfettung der
Haut.
Ist die Abgabe plausibel?
Für letztere Anwendung gilt ja dann, dass es sich um ein Arzneimittel handelt und wir eine Plausibilität haben müssen.
Darf Aceton zur Anwendung auf der Haut überhaupt abgegeben werden?

Wir sind ratlos.

Kann jemand helfen?

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Apotheke am Kaiserplatz in Wuppertal