Hallo,
Ich würde gern wissen ob die AMPreisV §3 Absatz 6:
"Für die erneute Abgabe der an eine Apotheke zurückgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel durch die Apotheke beträgt der Festzuschlag 5,80 Euro"
auch für BtM gilt? In de BtMVV ist nur angegeben, dass die Wiederabgabe möglich ist, wenn nicht benötigte BtM von Pflegeheimen und
SAPV zurückgegeben werden.
Wie ist es nun mit BtM für "normale" Patienten? Kann die Apotheke das für 5,80? erneut abgeben?
Vielen Dank
Sophie Bär
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