Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Gilt das Ärztebudget auch bei Privatrezepten

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    12.04.2011
    Beiträge
    16

    Gilt das Ärztebudget auch bei Privatrezepten

    Es ist Urlaubszeit und so müssen viele Patienten zu Vertretungsärzten gehen. Dort erhalten Sie aufgrund des Budgets des Vertretungsarztes oft nur eine kleine Packung.
    Aber: Gilt das Budget auch bei Privatpatienten, ich dachte immer, das wäre nur bei Kassenpatienten.

    Gerade gestern kam eine Patientin vom Vertretungsarzt, die sonst immer die N3 ihres Dauermedikaments auf dem Rezept hatte; der Vertretungsarzt hingegen hatte eine N2 verordnet. Sie fragte dann auch, ob das was mit dem Budget zu tun hätte.
    Im Prinzip könnte man doch denn Arzt anrufen und falls es für ihn ok ist "mit ärtzlicher Rücksprache N3" auf dem Rezept vermerken oder?

    Dani
    PTA

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Hallo Frau Bäumer,

    Dort erhalten Sie aufgrund des Budgets des Vertretungsarztes oft nur eine kleine Packung.
    Aber: Gilt das Budget auch bei Privatpatienten, ich dachte immer, das wäre nur bei Kassenpatienten.
    Mir ist das noch gar nicht vorgekommen bisher, aber trotzdem: Das Budget wird bei Verordnungen auf Privatrezept nicht belastet.


    Gerade gestern kam eine Patientin vom Vertretungsarzt, die sonst immer die N3 ihres Dauermedikaments auf dem Rezept hatte; der Vertretungsarzt hingegen hatte eine N2 verordnet. Sie fragte dann auch, ob das was mit dem Budget zu tun hätte.
    Im Prinzip könnte man doch denn Arzt anrufen und falls es für ihn ok ist "mit ärtzlicher Rücksprache N3" auf dem Rezept vermerken oder?
    Zunächst einmal möchte der Arzt aus medizinischer Sicht sicherlich sicherstellen, dass der eigentlich zuständige Therapeut so schnell wie möglich die Therapie weiter begleitet, da dieser die ganze Krankengeschichte kennt. Es geht hier ja vor allem um die Verantwortung, die der Vertretungsarzt übernimmt.
    Außerdem möchte er den Patienten finanziell möglichst wenig belasten.

    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass man einen gesetzlichen Anspruch auf die medizinische Versorgung und deren Finanzierung hat. Die GKV stehen in der Pflicht, wie man dem SGB V entnehmen kann:

    § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
    Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. [...] Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
    Quelle: juris.de
    Dieses RECHT sollte wahrgenommen werden. Meist hat man ja auch genug eingezahlt bzw. zahlt noch ein...

    Lieben Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Felix Maertin
    Registriert seit
    14.01.2011
    Ort
    Köln
    Beiträge
    48
    Leider wurde die Frage nicht beantwortet:
    "mit ärtzlicher Rücksprache N3 draufschreiben"?
    Das geht doch ohne Stempel der Praxis auf keinen Fall, oder?

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Danke für den Hinweis.

    Im Prinzip könnte man doch denn Arzt anrufen und falls es für ihn ok ist "mit ärtzlicher Rücksprache N3" auf dem Rezept vermerken oder?
    Das wäre in Ordnung, solange die Anwendung keinen Aufschub erlaubt. Die Änderung kann auch nachträglich vom Arzt abgezeichnet werden bzw. müsste ein neues Rezept ausgestellt werden.

    Bitte aber in Berücksichtigung dessen, was ich im vorigen Eintrag geschrieben habe. Man sollte dem Vertretungsarzt auch nicht auf den Schlips treten. Er wird es schon nicht unbeabsichtigt so getan haben.

    Viele Grüße,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •