Methanol wird zum Entfernen bestimmter Flussmittel beim Löten verwendet. Die beabsichtigte Nutzung ist somit schlüssig.

Ich empfehle, den Kunden auf andere Alkohole zu verweisen: Ethanol oder insbesondere Propanol. Diese sind - zumindest in den verfügbaren Qualitäten - ähnlich geeignet. Methanol hat vor allem den Vorteil, bei stark fetthaltigen Flussmitteln bei einmaliger Anwendung entsprechend gut zu wirken, auch, weil es in der üblichen Qualität auch schon weitgehend wasserfrei ist. Andererseits ist es immer schwierig, solche technischen Prozesse wirklich beurteilen zu können. Im Prinzip muss der Kunde für seinen technischen Prozess eine "Substitutionsprüfung" durchführen.

Eine (gesetzlich definierte) Obergrenze für die Abgabe von Methanol gibt es nicht. Für den beabsichtigten Zweck scheinen 2x1L (ich gehe davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Kunden handelt) plausibel.

Das Etikett ist "wie üblich" zu gestalten. Hinweis: Gängige Gefahrstoffsoftware, wie z.B. InfoSys Gefahrstoffe (speziell für Gefahrstoffe), liefert rechtskonforme Etiketten. Alternativ kann man auch von den üblichen Herstellern Endverbraucherverpackungen erhalten, die in Bezug auf alle Vorschriften korrekt sind.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla